Mais tant y a que la pluspart des vices je les ay de moy mesmes en horreur. La responce d'Antisthenes à celuy, qui luy demandoit le meilleur apprentissage : Desapprendre le mal : semble s'arrester à cette image. Je les ay dis-je, en horreur, d'une opinion si naturelle et si mienne, que ce mesme instinct et impression, que j'en ay apporté de la nourrice, je l'ay conservé, sans qu'aucunes occasions me l'ayent sçeu faire alterer. Voire non pas mes discours propres, qui pour s'estre desbandez en aucunes choses de la route commune, me licentieroyent aisément à des actions, que cette naturelle inclination me fait haïr.
Montag, 4. August 2008
Les desbordemens ausquels je me suis trouvé engagé, ne sont pas Dieu mercy des pires. Je les ay bien condamnez chez moy, selon qu'ils le valent : car mon jugement ne s'est pas trouvé infecté par eux. Au rebours, je les accuse plus rigoureusement en moy, qu'en un autre. Mais c'est tout : car au demeurant j'y apporte trop peu de resistance, et me laisse trop aisément pancher à l'autre part de la balance, sauf pour les regler, et empescher du meslange d'autres vices, lesquels s'entretiennent et s'entre-enchainent pour la plus part les uns aux autres, qui ne s'en prend garde. Les miens, je les ay retranchez et contrains les plus seuls, et les plus simples que j'ay peu :
nec ultra
Errorem foveo.
Und ich begünstige meinen Fehler nicht weiter
Errorem foveo.
Sonntag, 20. Juli 2008
Donnerstag, 3. Juli 2008
Die Ehre hat mit dem, was der Mensch an und für sich sein mag, oder mit der Frage, ob seine moralische Beschaffenheit sich jemals ändern könne, und allen solchen Schulfuchsereien, ganz und gar nichts zu tun, sondern wenn sie verletzt, oder vorderhand verloren ist, kann sie, wenn man nur schleunigst dazutut, recht bald und vollkommen wiederhergestellt werden, durch ein einziges Universalmittel, das Duell. Ist jedoch der Verletzte nicht aus den Ständen, die sich zum Kodex der ritterlichen Ehre bekennen, oder hat derselbe diesem schon einmal zuwider gehandelt; so kann man, zumal wenn die Ehrenverletzung eine tätliche, oder auch wenn sie eine bloß wörtliche gewesen sein sollte, eine sichere Operation vornehmen, indem man bewaffnet ist, ihn auf der Stelle, allenfalls auch noch eine Stunde nachher, niedersticht; wodurch dann die Ehre wieder heil ist.
Außerdem aber, oder wenn man aus Besorgnis vor daraus entstehenden Unannehmlichkeiten, diesen Schritt vermeiden möchte, oder wenn man bloß ungewiß ist, ob der Beleidiger sich den Gesetzen der ritterlichen Ehre unterwerfe, oder nicht, hat man ein Palliativmittel, an der »Avantage«. Diese besteht darin, daß, wenn er grob gewesen ist, man noch merklich gröber sei: geht dies mit Schimpfen nicht mehr an, so schlägt man drein, und zwar ist auch hier ein Klimax der Ehrenrettung: Ohrfeigen werden durch Stockschläge kuriert, diese durch Hetzpeitschenhiebe: selbst gegen letztere wird von einigen das Anspucken als probat empfohlen. Nur wenn man mit diesen Mitteln nicht mehr zur Zeit kommt, muß durchaus zu blutigen Operationen geschritten werden. Diese Palliativmethode hat ihren Grund eigentlich in der folgenden Maxime.
Wie Geschimpftwerden eine Schande, so ist Schimpfen eine Ehre. Z. B. auf der Seite meines Gegners sei Wahrheit, Recht und Vernunft; ich aber schimpfe; so müssen diese alle einpacken, und Recht und Ehre ist auf meiner Seite; er hingegen hat vorläufig seine Ehre verloren, bis er sie herstellt, nicht etwa durch Recht und Vernunft, sondern durch Schießen und Stechen. Demnach ist die Grobheit eine Eigenschaft, welche, im Punkte der Ehre, jede andere ersetzt, oder überwiegt: der Gröbste hat allemal Recht. Welche Dummheit, Ungezogenheit, Schlechtigkeit einer auch begangen haben mag; – durch eine Grobheit wird sie als solche ausgelöscht und sofort legitimiert. Zeigt etwa in einer Diskussion, oder sonst im Gespräch ein anderer richtigere Sachkenntnis, strengere Wahrheitsliebe, gesunderes Urteil, mehr Verstand, als wir, oder überhaupt, läßt er geistige Vorzüge blicken, die uns in Schatten stellen; so können wir alle dergleichen Überlegenheiten und unsere eigene durch sie aufgedeckte Dürftigkeit sogleich aufheben und nun umgekehrt selbst überlegen sein, indem wir beleidigend und grob werden.
Denn eine Grobheit besiegte jedes Argument und eklipziert allen Geist: wenn daher nicht etwa der Gegner sich darauf einläßt und sie mit einer größeren erwidert, wodurch wir in den edlen Wettkampf der Avantage geraten; so bleiben wir Sieger und die Ehre ist auf unserer Seite: Wahrheit, Kenntnis, Verstand, Geist, Witz müssen einpacken und sind aus dem Felde geschlagen von der göttlichen Grobheit. Dabei werden »Leute von Ehre«, sobald jemand eine Meinung äußert, die von der ihrigen abweicht, oder auch nur mehr Verstand zeigt, als sie ins Feld stellen können, sogleich Miene machen, jenes Kampfroß zu besteigen; und wenn etwa, in einer Kontroverse, es ihnen an einem Gegen-Argument fehlt, so suchen sie nach einer Grobheit, als welche ja denselben Dienst leistet und leichter zu finden ist: darauf gehn sie siegreich von dannen. Man sieht schon hier, wie sehr mit Recht dem Ehrenprinzip die Veredelung des Tones in der Gesellschaft nachgerühmt wird. – Diese Maxime beruht nun wieder auf der folgenden, welche die eigentliche Grundmaxime und die Seele des ganzen Kodex ist.
Der oberste Richterstuhl des Rechts, an den man, in allen Differenzen, von jedem anderen, soweit es die Ehre betrifft, appellieren kann, ist der der physischen Gewalt, d. h. der Tierheit. Denn jede Grobheit ist eigentlich eine Appelation an die Tierheit, indem sie den Kampf der geistigen Kräfte, oder des moralischen Rechts, für inkompetent erklärt und an deren Stelle den Kampf der physischen Kräfte setzt, welcher bei der Spezies Mensch, die von Franklin ein toolmaking animal (Werkzeuge verfertigendes Tier) definiert wird, mit den ihr demnach eigentümlichen Waffen, im Duell, vollzogen wird und eine unwiderrufliche Entscheidung herbeiführt. – Diese Grundmaxime wird bekanntlich, mit einem Worte, durch den Ausdruck Faustrecht, welcher dem Ausdruck Aberwitz analog und daher, wie dieser, ironisch ist, bezeichnet: demnach sollte, ihm gemäß, die ritterliche Ehre die Faustehre heißen. –
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