Sonntag, 9. August 2015

Genie. - Das Wesen des Genies besteht in der Fähigkeit zu jener ganz im Objekt aufgehenden reinen Kontemplation, durch welche die Ideen der Dinge aufgefasst werden. Da nun diese ein gänzliches Vergessen der eigenen Person und ihrer Beziehungen verlangt; so ist Genialität nichts Anderes, als die vollkommenste Objektivität, d. h. objektive Richtung des Geistes, entgegengesetzt der subjektiven, auf die eigene Person, d. i. den Willen, gehenden. Demnach ist Genialität die Fähigkeit, sich rein anschauend zu verhalten, sich in die Anschauung zu verlieren und die Erkenntnis, welche ursprünglich nur zum Dienste des Willens da ist, diesem Dienste zu entziehen, sonach seiner Persönlichkeit sich auf eine Zeit völlig zu entäußern, um als rein erkennendes Subjekt, klares Weltauge übrig zu bleiben; und dieses nicht auf Augenblicke, sondern so anhaltend und mit so viel Besonnenheit, als nötig ist, um das Aufgefasste durch überlegte Kunst zu wiederholen. Damit der Genius in einem Individuum hervortrete, muss diesem ein Maß der Erkenntniskraft zugefallen sein, welches das zum Dienste eines individuellen Willens erforderliche weit übersteigt, welcher frei gewordene Überschuss der Erkenntnis jetzt zum willensreinen Subjekt, zum hellen Spiegel des Wesens der Welt wird.

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