Sonntag, 9. August 2015
Genie. - Das Wesen des Genies besteht in der Fähigkeit zu jener ganz im
Objekt aufgehenden reinen Kontemplation, durch welche die Ideen der Dinge
aufgefasst werden. Da nun diese ein gänzliches Vergessen der eigenen Person und
ihrer Beziehungen verlangt; so ist Genialität nichts Anderes, als die
vollkommenste Objektivität, d. h. objektive Richtung des Geistes,
entgegengesetzt der subjektiven, auf die eigene Person, d. i. den Willen,
gehenden. Demnach ist Genialität die Fähigkeit, sich rein anschauend zu
verhalten, sich in die Anschauung zu verlieren und die Erkenntnis, welche
ursprünglich nur zum Dienste des Willens da ist, diesem Dienste zu entziehen,
sonach seiner Persönlichkeit sich auf eine Zeit völlig zu entäußern, um als
rein erkennendes Subjekt, klares Weltauge übrig zu bleiben; und dieses nicht
auf Augenblicke, sondern so anhaltend und mit so viel Besonnenheit, als nötig
ist, um das Aufgefasste durch überlegte Kunst zu wiederholen. Damit der Genius
in einem Individuum hervortrete, muss diesem ein Maß der Erkenntniskraft
zugefallen sein, welches das zum Dienste eines individuellen Willens
erforderliche weit übersteigt, welcher frei gewordene Überschuss der Erkenntnis
jetzt zum willensreinen Subjekt, zum hellen Spiegel des Wesens der Welt wird.
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